Lockerungen für den Sport im Freien

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

am 30.4.2020 kurz vor Mitternacht wurde die neue Verordnung der Bundesregierung zum Sport veröffentlicht.

Die Verordnung 197 tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft und endet am 30.6.2020.

 

Ab 1. Mai ist auch das Betreten von Sportstätten jener Sportarten erlaubt, wenn die Sportart in ihrer typischen Art ausgeübt wird. Ein Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten. Das betrifft: Tennis- und Golfplätze, Leichtathletik-, Reit-, Flug-und Stocksportanlagen, Schießstätten, Bogenschieß-und Bahnengolfanlagen.

 

voraussichtliche Saisonstarts der betroffenen ASKÖ Treffling Sektionen:

Tennis: 9.5.2020 ( https://www.askoe-treffling.at/tennis/aktuelles/ )

Bogensport: 1.5.2020 ( https://www.tba-treffling.at/ )

 

Die Sportstätte ist nur zum Betreten der Sportausübung erlaubt, nicht zum Verweilen auf dieser. Ausschließlich Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, müssen den Mindestabstand nicht einhalten.

Generell ist eine maximale Trainingsgruppe von 10 Personen erlaubt und sollte in der gleichen Zusammensetzung bleiben!

Ab 15. Mai dürfen voraussichtlich alle Outdoor-Sportstätten öffnen, wobei bei der Sportausübung die Abstandsregeln (2 Meter) eingehalten werden müssen. Somit wären Trainings in den Mannschaftssportarten ohne Körperkontakt und Körpernähe wieder möglich. Ab 29. Mai sollen voraussichtlich alle Indoor-Sportstätten öffnen dürfen, wobei hier noch eine genaue Information zur Quadratmeterzahl pro Person folgt .

 

Betretungsrichtlinien für die Sportstätten der ASKÖ Treffling:

Zusätzlich zu der für diese Sportstätte bestehenden Hausordnung gelten ab 1.5.2020, 0.00 Uhr, bis auf jederzeitigen Widerruf noch nachstehende Regelungen für das Betreten der und den Aufenthalt auf der oben angeführten Sportstätte.

 

Jeder/jede Betretende dieser Sportstätte verpflichtet sich ausdrücklich mit dem Betreten dieser Sportstätte zur Einhaltung nachstehender Regelungen und haftet gegenüber dem Betreiber der Sportstätte bzw. dem Veranstalter einer Sportausübung für deren Einhaltung bzw. hält diese im Falle ihrer Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund seines/ihres Betretens der bzw. Aufenthalt auf der Sportstätte aus welchem Grund auch immer schad- und klaglos zu halten, sohin verpflichtet er/sie sich

  • Zur Einhaltung sämtliche im Zusammenhang mit der Corona-Krise erlassenen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Erlässe, welche das Betreten von und den Aufenthalt auf nicht öffentlichen Orten samt das Betreten von öffentlichen/nicht öffentlichen Orten zum Erreichen der oben angeführten Sportstätte, sei es auch durch geschlossene Räumlichkeiten oder Verwendung von (öffentlichen) Verkehrs- oder Transportmitteln erfolgt (abrufbar unter www.sozialministerium.at; oder www.bmkoes.gv.at, oder www.ris.bka.gv.at), beim Betreten sowie während des Aufenthaltes auf der Sportstätte einzuhalten.
  • sämtliche im Zusammenhang mit der Corona-Krise erlassenen Richtlinien und Leitfäden und Empfehlungen beim Betreten bzw. während des Aufenthaltes einzuhalten.

Insbesondere bzw. jedenfalls verpflichtet sich der/die Betretende zur

  • Einhaltung eines  Frei-/Außenflächen von 2 Meter zur nächsten Person
  • Einhaltung eines Abstandes in Innenflächen bzw. geschlossenen Räumlichkeiten (worunter auch Toiletten bzw. Lagerräume fallen) von 1 Meter zur nächsten Person, sofern beide Personen einen Mund-und Nasen-bzw. Atemschutz tragen, einzuhalten, sonst ist das Betreten und der Aufenthalt in einem Innenraum/in einer geschlossenen Räumlichkeit nur gestattet, wenn pro Person 20 m2 Platz zur Verfügung stehen
  • ausschließlichen Verwendung von eigenen Sportgeräten bzw. Gegenständen bzw. bei nicht vermeidbarer Verwendung anderer Sportgeräte bzw.Gegenstände sowie allgemeine Kontaktflächen (bspw.Toiletten) zu deren Reinigung bzw. Desinfektion vor und nach der eigenen Verwendung durch geeignete Reinigungs-/Desinfektionsmitteln zur Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln (bspw.regelmäßiges Händewaschen, Husten und Niessen in Ellenbeuge oder Taschentuch, nicht Hände schütteln, nicht mit Händen ins Gesicht greifen)
  • zurDesinfektion der Hände beim Betreten der Sportstätte und erforderlichenfalls auch während des Aufenthaltes auf dieser bzw.die Verwendung von Mund-, Nasen-oder Atemschutzmasken, sofern es aufgrund der beabsichtigten Sportausübung, des Ortes dieser Sportausübung oder der Nähe zu anderen Personen erforderlich ist
  • Zur An-/Abmeldung unter zur Bekanntgabe des Namens und Telefonnummer, der beabsichtigten Sportausübung und der jeweiligen Uhrzeit bei Betreten und Verlassen der Sportstätte beim allenfalls vor Ort befindlichen Platzverantwortlichen durch Eintragung in eine diesbezüglich beim Zugang zur Sportstätte aufliegenden Liste unter Verwendung eines eigenen Schreibgerätes mit nicht verwischbarer Farbe (bspw Kugelschreiber).
  • zum Aufenthalt auf bzw in der Sportstätte nur für die Dauer der beabsichtigten Sportausübung
  • zur unverzüglichen Befolgung allfälliger Anweisungen des Betreibers der Sportstätte bzw Veranstalter der Sportausübung oder deren beauftragten Dritten zur Einhaltung der obigen Regelungen, andernfalls von diesen auch ein Verweis von der Sportanlage bzw. Ausschluss von der Sportausübung ausgesprochen werden kann. Auch einem Verweis oder Ausschluss hat er/sie unverzüglich zu befolgen.

Der/die Betretende bestätigt,

  • dass er/sie sich gesund und fit fühlt, die beabsichtigte Sportausübung vornehmen bzw daran teilnehmen zu können bzw. bei allfälliger Unsicherheit davor einen Arzt aufgesucht hat
  • nicht mit dem COVID-19-Virus oder einer anderen viralen oder bakteriellen Erkrankung infiziert ist oder mit diesbezüglich infizierten Personen in welcher Art und Weise auch immer in Kontakt war
  • dass er/sie nicht zur Risikogruppe nach den Bestimmungen im Zusammenhalt mit der Bewältigung der Corona-Krise gehört.

Der/die Betretende nimmt weiters ausdrücklich zur Kenntnis bzw. stimmt zu,

  • dass er/sie –soweit möglich –bereits in der für die beabsichtigte Sportausübung entsprechenden Bekleidung zur Sportstätte kommt bzw.diese betritt,
  • dass er/sie die allenfalls für das Betreten der bzw. den Aufenthalt auf der Sportstätte erforderlichen Mund, Nasen-und Atemschutzmasken bzw. Reinigungs-und Desinfektionsmitteln im für die Dauer seines Aufenthaltes auf der Sportstätte bzw. beabsichtigten Sportausübung erforderlichen Ausmaß selbst beizuschaffen bzw. bereit zu halten sowie auch entsprechend zu tragen und zu verwenden hat,
  • der Betreiber der Sportstätte bzw. der Veranstalter der Sportausübung nicht verpflichtet ist, derartige Mund-, Nasen-und Atemschutzmasken, Schutzhandschuhe oder Reinigungs-bzw. Desinfektionsmitteln zur Verfügung zu stellen bzw.bereit zu halten.
  • Der Betreiber der Sportstätte bzw.Veranstalter der Sportausübung zur Überwachung der Einhaltung der oben angeführten Regelungen berechtigt ist, Reservierungs- bzw.Buchungssysteme einzuführen und Personen, die auf diesen nicht angeführt sind, den Zugang/Zutritt zu verweigern sowie Sicherheitspersonal einsetzen sowie Zugangs-/Zutritts-und auch Identitäts- bzw Anwesenheitskontrollen durchführen sowie allenfalls auch Videoüberwachung einzusetzen. Diesbezüglich wird auf die entsprechende Datenschutzerklärung des Betreibers der Sportstätte bzw Veranstalter der Sportausübung (abrufbar unter…) verwiesen.
  • dass Eltern bzw. Aufsichtspflichtige für ihre Kinder oder Aufsichtsbefohlenen verantwortlich sind bzw. für diese bzw.mit diesen (dann solidarisch) haften
  • Er/sie im Falle des Verstoßes gegen eine der obigen Regelungen (bzw auch der weiterhin geltenden Hausordnung) sofort von der Sportstätte verwiesen bzw von der Sportausübung ausgeschlossen werden. Auf entsprechende Aufforderung des Betreibers der Sportstätte bzw Veranstalter der Sportausübung oder deren beauftragten Dritten wird der/die Betretende auch die Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Betretungsrichtlinien durch seine Unterschrift bestätigen.

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.